Um mit Deiner ATPL-Ausbildung beginnen zu dürfen, müssen zunächst verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Laut Gesetzgeber muss der Teilnehmer eines durchgehenden ATPL-Kurses mindestens 17 Jahre alt sein.
Ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch müssen vorhanden sein, um dem Unterricht folgen zu können.
In Mathematik bedeutet dies ein gutes Gefühl für Zahlen und Plausibilitäten, sowie die Anwendung von Dreisätzen und Trigonometrie. Mit der Kurvendiskussion oder einer Differentialgleichung brauchst Du Dich im Cockpit aber nicht auseinandersetzen.
Die physikalische Basis bildet ein grundlegendes Verständnis von Mechanik, Elektrizitätslehre und Wärmelehre, welches im Unterricht ausgebaut wird. Fehlendes Wissen in Quantenmechanik beeinträchtigt den Lernerfolg dagegen nicht.
Der Schwerpunkt Deiner Englisch-Kenntnisse muss nicht darin liegen einwandfreie Aufsätze zu verfassen. Vielmehr benötigst Du ein Grundgerüst aus Wortschatz und Grammatik, um Dich mit Deinen Kollegen verständigen zu können. Während Deiner Ausbildung erweitern wir Deine Kenntnisse um etwa achthundert bis eintausend Fachbegriffe. Die Kommunikation im Funk sowie die Lehrmaterialien für Deinen Unterricht sind in englischer Sprache verfasst.
Wenn die erforderlichen Kenntnisse in Mathematik, Physik oder Englisch nicht Deinem Schulzeugnis zu entnehmen sind, wird an der VPS ein Eingangstest abgelegt. Wir bieten Dir die Möglichkeit, dafür einen Vorbereitungskurs bei uns zu besuchen.
Vor Beginn der Ausbildung muss ein fliegerisches Tauglichkeitszeugnis erster Klasse (Medical 1) vorliegen. Die entsprechende Erstuntersuchung darf ausschließlich durch ein Aero-Medical Centre (AeMC) erfolgen. Die Kontaktdaten findest Du am Ende der Infomappe. Verlängerungsuntersuchungen können von jedem dafür zugelassenen Fliegerarzt vorgenommen werden.
Ausschlusskriterien können z.B. Diabetes, Herzprobleme oder ein zu hoher Dioptrienwert (derzeit ±5,0 Dioptrien) sein, die berühmt-berüchtigte Zahnplombe dagegen wird Dich nicht am Fliegen hindern.
Da wir als Piloten eine sehr große Verantwortung tragen, muss sicher gestellt sein, dass ausschließlich zuverlässige Menschen Pilot werden.
Die behördlichen Kriterien für „Zuverlässigkeit“ können sich u.a. an wiederholten Verstößen im Straßenverkehr, Missbrauch von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln sowie an einer rechtskräftigen Verurteilung orientieren. Zur Feststellung Deiner Zuverlässigkeit werden folgende Unterlagen benötigt:
Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird bei der für Deinen Hauptwohnsitz zuständigen Landesbehörde gestellt. Gern schicken wir Dir den für Dich zutreffenden Antrag zu.
Da die Bearbeitung unter Umständen etwas länger dauern kann, solltest Du den Antrag frühzeitig stellen und eine Eingangsbestätigung anfordern.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Der Auszug ist beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zu beantragen. Er darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als sechs Monate sein. Den Antrag stellst Du entweder online oder mittels eines Formblattes, das wir Dir natürlich bereit stellen können.
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Mit Hilfe eines von der Schule ausgehändigten Formulars bestätigst Du, dass keine Strafverfahren gegen Dich anhängig sind.
Sonstiges
Q Ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Q Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrganges, welcher nicht älter als fünf Jahre sein darf (Achtung: nicht Sofortmaßnahmen am Unfallort!)
Q Ein Passbild
Natürlich unterstützen wir Dich bei allen Anträgen.
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