
In der modularen Ausbildungsvariante wird nach jedem Ausbildungsschritt eine Theorie- und Praxis-Prüfung abgelegt: Man wird also stufenweise in verschiedenen Modulen wie PPL, dann IFR, dann CPL, dann Multi-Engine usw. ausgebildet.
Nach der PPL Ausbildung und Prüfung im Rahmen der modularen Ausbildung sind bei manchen Flugschulen die Schüler selbst für das Sammeln von Flugstunden verantwortlich. Oft wird dieser vor Beginn der CPL/IR notwendige Flugstundenanteil auch in den Kosten nicht mit berechnet, was die tatsächlichen Gesamtausbildungskosten auf den ersten Blick niedriger erscheinen lässt. Einige Flugschulen bieten ein Flugstundensammeln im billigeren Ausland (auf anderen Kontinenten) an. Da dieses Sammeln von Flugstunden aber ohne Aufsicht durch einen Lehrer erfolgt und man sich beim Lernen selbst überlassen bleibt, kann die Ausbildungsqualität leiden. Von den Gesamtkosten unterscheidet sich diese Ausbildungsvariante wenig von der durchgehenden Ausbildung. Die Kosten sind in aller Regel sogar geringfügig höher, da hier am Ende mehr Flugstunden geflogen werden müssen als in der durchgehenden Ausbildung. Ohne Vorkenntnisse empfiehlt es sich also die durchgehende Ausbildung zu wählen. Wer aber bereits relativ viele Stunden mit einem PPL gesammelt hat oder sogar schon ein Instrument Rating besitzt, sollte die Variante der modularen ATPL-Ausbildung wählen. Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für die beiden Varianten basierend auf Ihren Lizenz-, Berechtigungs- und Flugstundenvoraussetzungen.
MPL – Multi Pilot Licence
Die MPL - Multi Crew Pilot Licence Ausbildung ist eine sehr spezielle und neue Ausbildungsvariante. Sie wurde erst 2009 in Deutschland eingeführt und sowohl Behörden als auch Flugschulen sammeln derzeit noch Erfahrungen. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch: „Der Übergang zwischen verschiedenen Versionen eines genehmigten Lehrplans hat erst dann zu erfolgen, wenn die zuständige Stelle ausreichend Erfahrungen gesammelt und die Ergebnisse, einschließlich der Ergebnisse aus den Umschulungslehrgängen der Luftfahrtunternehmer, berücksichtigt und ausgewertet hat.“ (Anhang 1 zu JAR-FCL 1.520 und 1.525) Entscheidendes Merkmal der MPL-Ausbildung ist aber gegenüber der durchgehenden ATPL-Ausbildung, dass Sie am Ende keine Lizenz haben, die Sie berechtigt, ein Flugzeug alleine als verantwortlicher Flugzeugführer zu fliegen. Sie dürfen immer nur als Kopilot auf dem speziellen Flugzeugmuster eingesetzt werden, für das Sie im Rahmen der Ausbildung Ihre Musterberechtigung gemacht haben. Erst nach 1.500 Flugstunden auf Verkehrsflugzeugen erlangen Sie die vollständige Anerkennung als Kapitän. Eine berufliche Tätigkeit als verantwortlicher Pilot (PIC) bzw. Kommandant auf anderen Flugzeugen z.B. Geschäftsreiseflugzeugen ist nicht möglich. Auch die Chance bei anderen Unternehmen eine Anstellung zu bekommen, die andere als das in der Lizenz eingetragen Flugzeugmuster betreibt, ist ausgesprochen schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Statt der 195 Flugstunden einer durchgehenden ATPL-Ausbildung sind hier vom Gesetzgeber 240 Flugstunden vorgeschrieben. Diese Flugstunden werden aber zum großen Teil nur auf Flugsimulatoren erbracht. Erfahrungen mit dieser Lizenz in Australien und Neuseeland haben gezeigt, dass zur Erreichung eines mit anderen Lizenzen vergleichbar hohen fliegerischen Standards erheblich mehr Stunden im Training erbracht werden müssen. (https://www.vcockpit.de/index.php?id=103) Da in der MPL-Ausbildung das Hauptaugenmerk auf dem Führen von Flugzeugen mit Mehrmannbesatzung liegt, müssen sämtliche Lizenzen, die für das alleinige Führen von Flugzeugen erforderlich sind (PPL, CPL), durch Prüfungsflüge nachträglich erworben werden. Zwar kann man sich die Flugstunden sowohl als PF (Pilot Flying – der Pilot, der das Flugzeug steuert) als auch als PNF (Pilot Non Flying – der Pilot, der den Pilot Flying überwacht und z.B. den Sprechfunk durchführt) anrechnen zu lassen, die führt aber effektiv zu einer Halbierung der Stunden an den Controls. Aus diesem Grund wird die ATPL dann wird erst nach Nachweis der erforderlichen praktischen Flugerfahrung (Anforderungen an Anzahl der Flugstunden wie bei einem normalen ATPL) und einem Prüfungsflug erteilt (Anforderungen ebenfalls wie bei einem normalen ATPL), jedoch bleibt diese auf Flugzeuge mit Mehrmannbesatzung beschränkt. Um diese Beschränkung aufzuheben, müssen weitere Prüfungsflüge für PPL, CPL und Instrumentenflugberechtigung nachgeholt werden. Es wurde der MPL-Ausbildung zudem lange Zeit nachgesagt, nur eingeführt worden zu sein, um den stetig wachsenden Pilotenbedarf im asiatischen Markt schneller und kosteneffektiver decken zu können. Daher findet man auch in Medienberichten sowie Fachzeitschriften häufig die Kritik, dass man nur noch sehr wenig Zeit in einem realen Flugzeug verbringt und der Großteil der Ausbildung auf Simulatoren und Verfahrensübungsgeräten erfolgt. Die Theorieausbildung MPL ist identisch zur durchgehenden ATPL-Ausbildung.
Nach oben
|